Nun ist es also doch passiert: Trotz massiver Proteste aus der Netzcommunity wurde das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet. Mit 293 zu 243 Stimmen und drei Enthaltungen rutschte das wohl peinlichste und dümmste Gesetz seit Bestehen des World Wide Web durch den Bundestag.
Leistungsschutzrecht - Muss Google jetzt zahlen?
Nun muss Google also für das Anzeigen von Artikelüberschriften und -auszügen in seinem Newsportal Geld an die Presseverleger abdrücken. Also, zumindest theoretisch. Denn kurz vor der Verabschiedung wurde der Gesetzesentwurf noch mal so massiv geändert, dass eigentlich niemand mehr so richtig weiß, wann das Recht greift und wann nicht. “Einzelne Wörter und Textabschnitte” sollen auch weiterhin lizenzfrei nutzbar sein. “WTF!?” sagen wir im Netz zu so etwas. In der Praxis werden die Verlage keinen Penny von Google sehen.
Dass das Gesetz nicht nur grober Unfug ist, sondern meiner Meinung nach auch verfassungswidrig, ergibt sich aus dem Umstand, dass nur Presseverlage von diesem gewährten Schutzrecht profitieren sollen. Denn das wäre ungefähr so, als würde man in der Welt der Musik nur den Plattenlabels einen Leistungsschutz gewähren. Dem ist natürlich nicht so: auch die musikalische Leistung des Interpreten ist - unabhängig davon, ob er bei einem Label unter Vertrag steht oder nicht - bei der Zweitverwertung seiner Aufnahmen geschützt. Solch ein Recht kann und darf nicht nur für eine kleine Lobby gelten, es muss Allgemeingültigkeit besitzen. Entweder jeder, der Texte produziert, genießt einen gesetzlich legitimierten Schutz seiner Arbeit oder gar keiner.
Failgeburt
Das Problem: Die Idee, das Leistungsschutzrecht, welches ein sog. verwandtes Schutzrecht der Urheberrechte ist, auf journalistische Texte anzuwenden, ist per se ein klassischer Fail. Sascha Lobo hat es in seiner SPON-Kolume sehr schön auf den Punkt gebracht:
Ein Leistungsschutzrecht für die Musikwirtschaft existiert seit langer Zeit, dasjenige für Presseverleger ist laut eigener Aussage davon inspiriert. Eine bizarre Parallele: In der Musik erbringt neben dem Komponisten auch derjenige eine schöpferische Leistung, der ein Stück aufführt. Deshalb gibt es neben dem Urheberrecht, das das Werk des Komponisten schützt, für die Musik auch das Leistungsschutzrecht, etwa für Aufführungen. Texte aber werden nicht aufgeführt. Außer jemand tanzt seinen Namen. Für diesen Sonderfall allerdings könnte man sich bestimmt auf ein Gesetz einigen.
Das Gesetz wirft weitere Fragen auf, bei denen ich mich ernsthaft frage, wie vernünftige journalische Arbeit in Zukunft möglich sein soll, ohne sich in der Grauzone der Legalität zu bewegen. Denn selbst das Zitieren von Kollegen - wie oben geschehen - ist von nun an theoretisch ein Fall, in dem ich das Leistungsschutzrecht des anderen verletze. Theoretisch. Denn: was ist ein einzelner Textabschnitt? Ein Satz? Ein Absatz? Wer soll das entscheiden? Und warum in aller Welt sollen wir das einzige Land auf der Welt sein, in dem man nicht einmal mehr jemanden zitieren darf?
Taxifahrt nach Absurdistan
Abgesehen davon schneiden sich die Verlage damit ins eigene Fleisch: Google liefert schließlich einen nicht unerheblichen Anteil der Besucher an die Pressewebsites aus. Jeder Blogger, jedes Unternehmen und jeder Onlineshop reißt sich den sprichwörtlichen Arsch auf, um möglichst prominent bei dem Suchmaschinengiganten patziert zu sein; es gibt eine riesige Dienstleistungsbranche, die sich mit nichts anderem als SEO beschäftigt. Und die Presseverlage drehen nun den Spieß um und wollen Geld von den Suchmaschinen, damit sie sie indexieren dürfen? Ernsthaft?
Mario Sixtus, Journalist und Gründungsmitglied der Netzaktivisten D64, zieht einen wahrlich grandiosen Vergleich dazu:
Mit der gleichen Logik könnte ein Restaurantbesitzer von Taxifahrern Geld verlangen, die ihm Gäste bringen, ein Konzertveranstalter von den öffentlichen Verkehrsbetrieben und ein Schlüsseldienst von den „Gelben Seiten“.
Spinnen wir das Ganze doch einfach mal weiter: wie sieht es aus, wenn ich auf Facebook einen Beitrag teile? Oder wenn ich jemanden retweete? Das Netz lebt von der Kultur des Sharens, Likens und Empfehlens. Heute mehr denn je. Dass dieses Leistungsschutzrecht jetzt tatsächlich durch den Bundestag gekommen ist, zeigt nur eins: Wir werden zum größten Teil von Hinterwäldlern regiert, die noch lange nicht im Jahr 2013 angekommen sind. Es reiht sich ein in den gescheiterten Gesetzesentwurf, der den Bild-Abmahn-Wahnsinn hätte stoppen können, indem man unverschämte Geschäftspraktiken dubioser Bildagenturen unterbindet und eine diesbezügliche Kostendeckelung vornimmt. Stattdessen geht die Abmahn-Abzocke ungehindert weiter.
Einfallslose Lobbyisten
Dass Axel Springer und Burda die treibenden Kräfte hinter dem neuen Leistungsschutzrecht waren, ist nicht weiter verwunderlich. Die beiden Print-Riesen suchen immer noch nach einer Möglichkeit, ihre Onlineangebote zu monetarisieren und haben nun also den Staat bemüht. Mit Erfolg, zumindest vorerst. Dabei müsste man sich nur auf Alternativen wie z. B. Flattr oder andere, freiwillige Micropayment-Lösungen einlassen: die taz macht’s vor. Doch nicht umsonst stammen die legendären “Lousy Pennies” aus dem Mund von Hubert Burda…
Die fetten Jahre sind vorbei - das mussten auch schon andere Industriezweige lernen: Die Musikbranche, die Filmindustrie, die Gamingindustrie. Die Medien-Konsumenten sind anspruchsvoller geworden - bei gleichzeitig gesunkener Zahlungsbereitschaft. Ob das gefällt oder nicht, sei dahingestellt. Es ist ökonomische, soziologische und kulturelle Realität. Und es ist Sache der Unternehmen, sich darauf einzustellen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und dem Verbraucher ein Produkt zu bieten, für das er bereit ist, etwas zu bezahlen. Der Staat sollte und darf nicht derart in die etablierten Prozesse von Informationsverbreitung und -freiheit eingreifen und er darf auch nicht eine unsinnige Regulierung konstruieren, die einzig und allein darauf abzielt, einen - zugegebenermaßen - Quasi-Monopolisten wie Google zur Kasse zu bitten, weil ein paar Lobbyisten sich das so wünschen.
Was die konkreten Folgen des neuen Leistungschutzrechts für Presseverlage sein werden, bleibt abzuwarten. Eines steht aber jetzt schon fest: Es ist ein trauriger Tag für die Netzkultur.
Weiterführende Lesetipps:
Die Eigentorheit der Verlage (Spiegel Online Kolumne von Sascha Lobo)
Wie lausig sind die Pennies eigentlich? (lousypennies.de)